Kaum jemand will explizit darüber nachdenken oder kann es sich so recht vorstellen, daß man wegen einem Unfall oder einer Krankheit plötzlich berufsunfähig sein könnte und damit seinen Job nicht mehr ausüben kann.
Dabei habe ich letzlich erst gelesen, dass die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit heute Erkrankungen des Bewegungsapparates wie der Bandscheibenvorfall, Arthrose oder Osteoporose sind und vor allen Dingen aber auch psychische Erkrankungen.
Dabei ist Burnout inzwischen im stressigen Alltag voller Leistungsdruck für viele ein Thema und weithin bekannt. Was vor einigen Jahren bzw. Jahrzehnten noch als „überarbeitet“ leichthin (eventuell auch abfällig) abgetan wurde, ist dato eine anerkannte Gesellschaftskrankheit und führt in vielen Fällen zu einer Berufsunfähigkeit.
Was eine Berufsunfähigkeit bedeuten kann
Wegen Burnout oder Rückenschmerzen plötzlich dauerhaft nicht mehr meiner Arbeit nachgehen zu können, kann ich mir durchaus vorstellen. Darüber nachdenken sollte ich in jedem Fall, die tägliche Büroarbeit mit „Maushand“ und leicht gekrümmten Rücken (wer sitzt schon stets kerzengerade in seinem Bürostuhl?!) macht sich an einigen Tagen schon jetzt bemerkbar. Hilft der Staat mir im Fall der Berufsunfähigkeit oder sollte ich doch besser lieber selbst vorsorgen? Und was sollte ich bei einer privaten Berufsunfähigkeitsrente beachten?
Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es nicht mehr, diese Leistung wurde zum Ende 2000 gestrichen. Seither gilt für gesetzlich Rentenversicherte die zweistufige Erwerbsminderungsrente. Bestandsschutz für die ehemalige staatliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es nur bedingt. |
Wichtig ist, die gesetzliche Berufsunfähigkeit bezog sich auf den zuletzt dauerhaft ausgeübten Hauptberuf bzw. maximal auf eine gleichwertige, zumutbare Tätigkeit. Die gesetzlichen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit richten sich hingegen an jegliche Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt und gliedern sich in die volle und teilweise Erwerbsminderungsrente.
Die Leistungen bei Erwerbsminderung
Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente ist im Grunde nicht mehr existent. Die Bedingungen für eine staatliche Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind vielfältig und darüber hinaus auf alle möglichen beruflichen Tätgkeiten bezogen, nicht auf den zuletzt ausgeübten Job.
Außerdem ist die Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten ein Aspekt, der berücksichtigt werden sollte. Den eigenen Lebensunterhalt mit dieser Leistung voll zu decken, fällt sicherlich vielen Betroffenen schwer. Entsprechend dieser Sachlage wird schnell klar, dass für den Fall einer Berufsunfähigkeit nur eine private Berufsunfähigkeitsrente weiterhilft.
Berufsunfähigkeitsversicherungen werden in verschiedener Ausführung angeboten. Die meisten Verträge sehen eine Leistung bereits bei einer ärztlich prognostizierten Berufsunfähigkeit ab 50 Prozent vor, bezogen auf Vollzeitarbeit. Bei den Tarifen der Berufsunfähigkeitsversicherungen sollte man auf die Leistungskomponenten achten und diese genau miteinander vergleichen. Auf dieser Webseite hier kann man einen Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich erhalten.
Der Prognosezeitraum liegt je nach Police zwischen 6 Monaten und 3 Jahren. Die rückwirkende Anerkennung der Berufsunfähigkeit und einhergehend der rückwirkende Leistungseintritt sollten durch die Gesellschaft garantiert werden.
Eine Alternative zur BU Versicherung ist eine Dread Disease Versicherung. Bei dieser Versicherung werden schwere Krankheiten versichert, aber nicht alle Krankheitsgründe. Mehr Informationen zur Dread Disease Versicherung kann man hier finden: berufsunfaehigkeitsversicherungvergleich24.de/dread-disease-versicherung
Von Bedeutung ist, auf welche Tätigkeit sich die Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht. Wenn dem zuletzt ausgeübten Job wegen Unfall oder Krankheit nicht mehr nachgegangen werden kann, dann sollte die Gesellschaft auch leisten!
Eine Verweisung auf andere, zumutbare Arbeiten (abstrakte Verweisung) ist möglichst zu vermeiden, da die aktuelle Arbeitsmarktlage dabei ohne Beachtung bleibt und zudem Einbußen bei der finanziellen Vergütung in „zumutbarem Rahmen“ hinzunehmen sind. Könnte der Versicherte also theoretisch einen anderen, zumutbaren Beruf ausüben, muss die Gesellschaft nicht in Leistung treten. Es ist dann auch irrelevant, ob der Versicherte die andere Tätigkeit praktisch ausübt oder wegen der Arbeitsmarktsituation überhaupt ausüben könnte.
Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsrente
Wird durch die Berufsunfähigkeit des Versicherten gemäß den vertraglichen Voraussetzungen der Versicherungsfall ausgelöst, zahlt die Versicherungsgesellschaft die im Vertrag festgelegte, private Berufsunfähigkeitsrente. Die Höhe der privaten Berufsunfähigkeitsrente sollte so gewählt sein, dass der Lebensunterhalt bestritten werden kann. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben müssen beachtet werden, Einnahmen natürlich ausgenommen dem bisherigen Arbeitslohn wegen der vorliegenden Berufsunfähigkeit.
Womöglich bezieht der Versicherte aber weitere (berufsunabhängige) Einkünfte, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung. Teilweise bieten die Versicherer ihren Kunden eine Nachversicherungsgarantie, dadurch kann die Rente nachträglich ohne erneute Gesundheitsprüfung angehoben werden, sowie verschiedene Dynamiken. Zur BU Versicherung und worauf man bei einem Versicherungsvergleich achten sollte, darüber findet man auf der Webseite von Beste-Versicherungsvergleich.de weitere Informationen.
Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist ein Kriterium der Beitragsberechnung. Die Prämie einer Berufsunfähigkeitspolice richtet sich daneben nach der Versicherungsdauer und der Leistungsdauer sowie nach dem Alter, dem Gesundheitszustand und dem beruflichen Risikoprofil des Versicherten.
Da die staatliche Unterstützung im Falle der Berufsunfähigkeit schlicht weggebrochen ist und nur wenige auf Bestandsregelungen zurückgreifen können, bleibt nur die private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Gesetzliche Leistungen gibt es aussschließlich bei Erwerbsminderung, hier sind die Regelungen streng.
Außerdem zählt dabei eine allgemeine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt, der zuletzt ausgeübte Beruf bleibt indes ohne Relevanz. Wer tatsächlich Berufsunfähigkeit im Hinblick auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit absichern möchte, muss eine private Berufsunfähigkeitsrente im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbaren.
Warum eine Absicherung so wichtig sein kann
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird der berufliche Status abgesichert. Ob dies sinnvoll ist, muss jeder Arbeitende individuell entscheiden.
Das hängt sicherlich auch von dem Beruf selbst, dem Tätigkeitsfeld und der Entlohnung ab. Für Personen mit langwieriger Berufsausbildung, viel Berufserfahrung, mit entsprechendem Arbeitsentgelt, hohem beruflich bedingtem Status etc. kann eine private Berufsunfähigkeitsrente durchaus sinnvoll sein. Angesprochen sind darüber hinaus Personen, die mit ihrem Einkommen allein die Lebenshaltungskosten gleich mehrerer Personen finanzieren (Alleinverdiener).
Doch selbst wer sich für die Absicherung der allgemeinen (berufsunabhängigen) Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit interessiert, kommt meist nicht umhin im privaten Versicherungsbereich zu stöbern. Denn die gesetzliche Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sieht Ausnahmen und strenge Kriterien vor, auch die Höhe ist für viele ein Argument für eine private Absicherung.
Diese kann über eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung und ähnliche Verträge erfolgen.