Informationen zur Zentralstelle für Internatsberatung

Die Zentralstelle für Internatsberatung der Arbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz im Bildungs- und Erziehungswesen gemeinnütziger e.V (AVIB) war ein gemeinnütziger eingetragener Verein.

Ziel war das „Internat nach Maß“ zu finden.

Dabei sollte es eine objektive und unabhängige Beratung auf erziehungswissenschaftlicher Grundlage geben.

Wann eine private Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll ist

Kaum jemand will explizit darüber nachdenken oder kann es sich so recht vorstellen, daß man wegen einem Unfall oder einer Krankheit plötzlich berufsunfähig sein könnte und damit seinen Job nicht mehr ausüben kann.

Dabei habe ich letzlich erst gelesen, dass die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit heute Erkrankungen des Bewegungsapparates wie der Bandscheibenvorfall, Arthrose oder Osteoporose sind und vor allen Dingen aber auch psychische Erkrankungen.

Dabei ist Burnout inzwischen im stressigen Alltag voller Leistungsdruck für viele ein Thema und weithin bekannt. Was vor einigen Jahren bzw. Jahrzehnten noch als „überarbeitet“ leichthin (eventuell auch abfällig) abgetan wurde, ist dato eine anerkannte Gesellschaftskrankheit und führt in vielen Fällen zu einer Berufsunfähigkeit.

Was eine Berufsunfähigkeit bedeuten kann

Wegen Burnout oder Rückenschmerzen plötzlich dauerhaft nicht mehr meiner Arbeit nachgehen zu können, kann ich mir durchaus vorstellen. Darüber nachdenken sollte ich in jedem Fall, die tägliche Büroarbeit mit „Maushand“ und leicht gekrümmten Rücken (wer sitzt schon stets kerzengerade in seinem Bürostuhl?!) macht sich an einigen Tagen schon jetzt bemerkbar. Hilft der Staat mir im Fall der Berufsunfähigkeit oder sollte ich doch besser lieber selbst vorsorgen? Und was sollte ich bei einer privaten Berufsunfähigkeitsrente beachten?

Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es nicht mehr, diese Leistung wurde zum Ende 2000 gestrichen. Seither gilt für gesetzlich Rentenversicherte die zweistufige Erwerbsminderungsrente. Bestandsschutz für die ehemalige staatliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es nur bedingt.

Wichtig ist, die gesetzliche Berufsunfähigkeit bezog sich auf den zuletzt dauerhaft ausgeübten Hauptberuf bzw. maximal auf eine gleichwertige, zumutbare Tätigkeit. Die gesetzlichen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit richten sich hingegen an jegliche Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt und gliedern sich in die volle und teilweise Erwerbsminderungsrente.

Die Leistungen bei Erwerbsminderung

Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente ist im Grunde nicht mehr existent. Die Bedingungen für eine staatliche Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind vielfältig und darüber hinaus auf alle möglichen beruflichen Tätgkeiten bezogen, nicht auf den zuletzt ausgeübten Job.

Außerdem ist die Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten ein Aspekt, der berücksichtigt werden sollte. Den eigenen Lebensunterhalt mit dieser Leistung voll zu decken, fällt sicherlich vielen Betroffenen schwer. Entsprechend dieser Sachlage wird schnell klar, dass für den Fall einer Berufsunfähigkeit nur eine private Berufsunfähigkeitsrente weiterhilft.

Berufsunfähigkeitsversicherungen werden in verschiedener Ausführung angeboten. Die meisten Verträge sehen eine Leistung bereits bei einer ärztlich prognostizierten Berufsunfähigkeit ab 50 Prozent vor, bezogen auf Vollzeitarbeit. Bei den Tarifen der Berufsunfähigkeitsversicherungen sollte man auf die Leistungskomponenten achten und diese genau miteinander vergleichen. Auf dieser Webseite hier kann man einen Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich erhalten.

Der Prognosezeitraum liegt je nach Police zwischen 6 Monaten und 3 Jahren. Die rückwirkende Anerkennung der Berufsunfähigkeit und einhergehend der rückwirkende Leistungseintritt sollten durch die Gesellschaft garantiert werden.

Eine Alternative zur BU Versicherung ist eine Dread Disease Versicherung. Bei dieser Versicherung werden schwere Krankheiten versichert, aber nicht alle Krankheitsgründe. Mehr Informationen zur Dread Disease Versicherung kann man hier finden: berufsunfaehigkeitsversicherungvergleich24.de/dread-disease-versicherung

Von Bedeutung ist, auf welche Tätigkeit sich die Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht. Wenn dem zuletzt ausgeübten Job wegen Unfall oder Krankheit nicht mehr nachgegangen werden kann, dann sollte die Gesellschaft auch leisten!

Eine Verweisung auf andere, zumutbare Arbeiten (abstrakte Verweisung) ist möglichst zu vermeiden, da die aktuelle Arbeitsmarktlage dabei ohne Beachtung bleibt und zudem Einbußen bei der finanziellen Vergütung in „zumutbarem Rahmen“ hinzunehmen sind. Könnte der Versicherte also theoretisch einen anderen, zumutbaren Beruf ausüben, muss die Gesellschaft nicht in Leistung treten. Es ist dann auch irrelevant, ob der Versicherte die andere Tätigkeit praktisch ausübt oder wegen der Arbeitsmarktsituation überhaupt ausüben könnte.

Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsrente

Wird durch die Berufsunfähigkeit des Versicherten gemäß den vertraglichen Voraussetzungen der Versicherungsfall ausgelöst, zahlt die Versicherungsgesellschaft die im Vertrag festgelegte, private Berufsunfähigkeitsrente. Die Höhe der privaten Berufsunfähigkeitsrente sollte so gewählt sein, dass der Lebensunterhalt bestritten werden kann. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben müssen beachtet werden, Einnahmen natürlich ausgenommen dem bisherigen Arbeitslohn wegen der vorliegenden Berufsunfähigkeit.

Womöglich bezieht der Versicherte aber weitere (berufsunabhängige) Einkünfte, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung. Teilweise bieten die Versicherer ihren Kunden eine Nachversicherungsgarantie, dadurch kann die Rente nachträglich ohne erneute Gesundheitsprüfung angehoben werden, sowie verschiedene Dynamiken. Zur BU Versicherung und worauf man bei einem Versicherungsvergleich achten sollte, darüber findet man auf der Webseite von Beste-Versicherungsvergleich.de weitere Informationen.

Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist ein Kriterium der Beitragsberechnung. Die Prämie einer Berufsunfähigkeitspolice richtet sich daneben nach der Versicherungsdauer und der Leistungsdauer sowie nach dem Alter, dem Gesundheitszustand und dem beruflichen Risikoprofil des Versicherten.

Da die staatliche Unterstützung im Falle der Berufsunfähigkeit schlicht weggebrochen ist und nur wenige auf Bestandsregelungen zurückgreifen können, bleibt nur die private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Gesetzliche Leistungen gibt es aussschließlich bei Erwerbsminderung, hier sind die Regelungen streng.

Außerdem zählt dabei eine allgemeine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt, der zuletzt ausgeübte Beruf bleibt indes ohne Relevanz. Wer tatsächlich Berufsunfähigkeit im Hinblick auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit absichern möchte, muss eine private Berufsunfähigkeitsrente im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbaren.

Warum eine Absicherung so wichtig sein kann

Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird der berufliche Status abgesichert. Ob dies sinnvoll ist, muss jeder Arbeitende individuell entscheiden.

Das hängt sicherlich auch von dem Beruf selbst, dem Tätigkeitsfeld und der Entlohnung ab. Für Personen mit langwieriger Berufsausbildung, viel Berufserfahrung, mit entsprechendem Arbeitsentgelt, hohem beruflich bedingtem Status etc. kann eine private Berufsunfähigkeitsrente durchaus sinnvoll sein. Angesprochen sind darüber hinaus Personen, die mit ihrem Einkommen allein die Lebenshaltungskosten gleich mehrerer Personen finanzieren (Alleinverdiener).

Doch selbst wer sich für die Absicherung der allgemeinen (berufsunabhängigen) Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit interessiert, kommt meist nicht umhin im privaten Versicherungsbereich zu stöbern. Denn die gesetzliche Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sieht Ausnahmen und strenge Kriterien vor, auch die Höhe ist für viele ein Argument für eine private Absicherung.

Diese kann über eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung und ähnliche Verträge erfolgen.

Warum man betriebliche Risiken absichern sollte

In der Freizeit können zahllose Unfälle geschehen und für viele Risiken im Privatleben offeriert die Versicherungswirtschaft Lösungen. Und wie gestaltet sich die Absicherung betrieblicher Risiken? Schließlich unterliegt der unternehmerische bzw. berufliche Bereich ebenfalls alltäglicher Gefahren und diese können folgenschwer für den Betrieb, den Inhaber, die Mitarbeiter und den Kundenstamm sein.

Welche möglichen Risiken birgt das Unternehmerdasein beispielsweise und können diese versichert werden? Ist eine Absicherung wirklich notwendig? Welche Versicherungen sind zweckmäßig, auf welche kann der Unternehmer verzichten oder ist eine pauschale Absicherung gar nicht sinnvoll? Bei Betriebshaftpflicht-Betriebshaftpflichtversicherung.de findet man weitere Informationen über die Betriebshaftpflichtversicherung und welche Varianten es alles gibt.

Wer ein Unternehmen führt, sieht sich im Alltag allerlei Gefahren ausgesetzt. Die kostenintensive Anlage kann durch einen Bedienfehler außer Betrieb gesetzt werden, die fehlerhaft produzierte Charge kann vom Kunden nicht weiterverarbeitet werden, oder eine Bauplanung wird fehlerhaft erstellt.

Weitere Risiken können sein, daß ein Kunde falsch beraten wird, der Tierbestand durch Diebstahl oder Seuche dezimiert wird, oder ein Lieferant erleidet auf dem Betriebsgelände einen Unfall. Auch der Sturmschaden am Betriebsgebäude kann ein Problem sein, oder ein Wasserrohrbruch legt die EDV lahm, oder ein Firmenfahrzeug ist an einem Unfall beteiligt.

Das sind einige Schadensfälle, die im betrieblichen Alltag auftreten können. Die Liste betrieblicher Risiken ist lang und vielgestaltig. Wenn man sich zu den Absicherungsmöglichkeite mit einer Betriebshaftpflicht informieren möchte, dann erhält man auf der Homepage von Betriebshaftpflicht-Betriebshaftpflichtversicherung.de weitere Informationen.

Warum eine Absicherung notwendig ist

Einige Schäden können vielleicht noch „aus der Portokasse gedeckt“ werden. Andere Schäden sind folgenreicher und bringen den Betrieb zeitweise zum Stillstand oder bedrohen gar die Existenz des Unternehmens im Ganzen. Und ist der eigene Betrieb betroffen, nimmt dies natürlich auch Einfluss auf den Eigentümer, oftmals auch auf dessen privates Vermögen. Demnach ist die Absicherung entscheidender Betriebsrisiken mit einer Betriebshaftpflichtversicherung sowohl für junge Unternehmen als auch für bewährte Betriebe von Belang.

Die Versicherungsgesellschaften übernehmen für Unternehmen unterschiedlicher Art, Branche und Größe die Absicherung betrieblicher Gefahren mit einer Berufshaftpflicht oder Betriebshaftpflicht. Die Versicherer bieten mehrere Policen, über die die verschiedenen Betriebsrisiken gedeckt sind.

So gibt es zum Beispiel die Maschinenversicherung für den Ausfall von Anlagen, eine Ertragsschadenversicherung bei Tierseuchen, eine Gebäudepolice zum Schutz der Betriebshalle, die Vermögensschadenhaftpflicht für echte Vermögensschäden und die Fuhrparkversicherung für die betriebliche Fahrzeugflotte. Mehr Informationen zur Vermögensschadenhaftpflicht kann man hier finden.

Die Gruppe dieser Verträge zur Deckung unternehmerischer Gefahren wird als „Firmenversicherungen“, „Betriebshaftpflichtversicherungen“ und „Gewerbeversicherungen“ oder auch als „Berufshaftpflichtversicherungen“ beworben.
Welche einzelnen Versicherungsverträge abgeschlossen werden bzw. zu einem Paket geschnürt werden, bestimmt sich anhand der individuellen Bedürfnisse und des spezifischen Risikoprofils des zu versichernden Unternehmens.

Manche Berufsgruppen sind zur Absicherung verpflichtet

Darüber hinaus können gesetzliche Vorschriften bei der Wahl des Versicherungsschutzes maßgeblich sein. Für manche Branchen bzw. Berufsgruppen existiert per Gesetz die Absicherungspflicht definierter betrieblicher Risiken mit einer Berufshaftpflichtversicherung. Ein ausgewogener, an den Betrieb angepasster Schutz kann durch eine fachkundige Versicherungsberatung realisiert werden, bei der die Erfordernisse des Betriebes und die Wünsche des Unternehmers Berücksichtigung finden.

Nicht nur private Risiken können über Versicherungsverträge finanziell gesichert werden, im Bereich der unternehmerischen Risiken gibt es ebenfalls sinnvolle Versicherungskonzepte. Durch eine kompetente Beratung kann abgeklärt werden, welche Risiken im betrieblichen Alltag bestehen und mit welchen Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflicht Policen eine vernünftige Absicherung erreicht werden kann. Überversicherung und Unterversicherung sind zu vermeiden. Die Versicherungskosten einer Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflicht können als Betriebsausgaben im Unternehmen gebucht werden.

Nicht nur für Unternehmensgründer ist ein Beratungstermin empfehlenswert. Da sich Größe des Betriebes, Werte und Ziele im Laufe der Zeit ändern können, sollte regelmäßig der bestehende Versicherungsschutz geprüft und gegebenenfalls an neue Rahmenbedingungen angepasst werden. Versicherungsvergleiche kann man hier bei beste-versicherungsvergleich.de erhalten.

Was ist eigentlich eine Pflegezusatzversicherung?

Die immer höher werdende Lebenserwartung zwingt uns schon in jungen Jahren an eine sinnvolle Vorsorge zu denken.

Da die staatlichen Absicherungen, in Stufen eingeteilt, meist nur noch unzureichend bei eintreten eines Pflegefalles sind. Um alle Möglichkeiten einer Pflege auszunutzen, fehlen ohne Zusatzversicherungen die finanziellen Mittel.

Um die Lücke in der Pflegeversorgung zu schließen, gibt es die Pflegezusatzversicherung. Obwohl die seit 1995 bestehende, Pflegeversicherung, einen Teil der entstehenden Kosten im Pflegefall übernimmt, ist damit nur die Grundabsicherung möglich. Der weitaus kostspieligere Teil einer Pflegeheim Unterbringung bleibt für die zu betreuende Person zurück.

Kostengünstig bleibt nur die Pflege innerhalb der Familie, was oft nur unter größten, aufopfernden und entbehrungsreichen Umständen möglich wird. Die staatlichen Mittel reichen in den seltensten Fällen aus, schon gar nicht für eine gute Heimunterbringung.

Die Leistungen der Pflegezusatzversicherung

Bei einer Pflegezusatzversicherung handelt es sich um eine reine Risikoversicherung. Sollte eine Pflegezusatzversicherung frühzeitig abgeschlossen werden, so macht sich das in günstigen Beiträgen bemerkbar. Vor dem Abschluss sollte man aber unbedingt einen Pflegezusatzversicherung Vergleich durchführen lassen.

Eine Pflegezusatzversicherung führt zu einer Absicherung der finanziellen Risiken eines Pflegefalles. Die Pflegeversicherung, die bis zum 75. Lebensjahr abschließbar ist, zahlt im Versicherungsfall die vereinbarte Prämienhöhe und schützt vor dem Vermögensverlust im Falle der Schwerstbehinderung.

Der ambulante und stationäre Pflegebedarf erfordert im Leistungsfall eine schnelle und unkomplizierte Zahlart. Sofort nach der Anerkennung des Pflegbedarfs werden die Zahlungen geleistet. Bis zu 12 Monaten können die Leistungen nachbezahlt werden. Im Falle der Leistung entfällt die sofortige Bezahlung der monatlichen Beiträge. Die versicherten Leistungen sind bei der Pflegezusatzversicherung durch die vertragliche Vereinbarung beim Abschluss der Versicherung festgelegt. Bei einer Pflegestufe III leitet sich ein lebenslanger Versicherungsschutz automatisch ab.

Durch den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung wird gewährleistet, dass das gesparte oder sonstige Vermögen für die Kinder oder sonstigen Angehörigen gesichert ist.

Eine dauerhafte Belastung für die Angehörigen kann somit auch ausgeschlossen werden. Auf diese Art und Weise wird der finanzielle Verlust einer aufwendigen Pflege oder einer Heimpflege ausgeschlossen.

 

Welche Änderungen sich in der GKV zum Jahreswechsel ergeben

Wie in jedem neuen Kalenderjahr, gibt es auch dieses Jahr wieder Änderungen in der GKV.

Diese Neuregelungen beziehen sich zum einen auf feste, von der deutschen Bundesregierung jährlich neu ermittelte Rechengrößen, wie die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze. Andererseits existiert seit Jahresbeginn 2015 der kassenindividuelle Zusatzbeitrag in der GKV, den jeder eigenständig gesetzlich Versicherte gemäß seinem Einkommen zu leisten hat.

Was bedeutet der neue Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen und wie hoch fällt dieser aus? Wie hoch sind die bekannten Rechengrößen der GKV in 2015? Ab wann ist ein Wechsel in die PKV für Arbeitnehmer möglich?

Der individuelle Zusatzbeitrag wird seit Jahresbeginn von den meisten gesetzlichen Krankenkassen verlangt. Nur wenige verzichten auf den Prozentsatz, der sich auf das Einkommen der Versicherten bezieht. Der Zusatzbeitrag ist neben dem Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung zu entrichten und zwar vom Versicherten. So teilt sich der aktuelle Beitragssatz der GKV in Höhe von 14,6 % bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern in einen gerechten, hälftigen Betrag von 7,3 % auf. Der AG zahlt demnach 7,3 % des Bruttoeinkommens seines Mitarbeiters, der Arbeitnehmer ebenfalls 7,3 % und darüber hinaus den kassenindividuellen Zusatzbeitrag entsprechend seinem Bruttoeinkommen. Zu den aktuellen Beitragssätzen findet man hier mehr Informationen: www.pkvvergleich365.de/gesetzliche-krankenversicherung-vergleichsrechner

Das Ende der pauschalen Zusatzbeiträge

Etwaige vorherige pauschale Zusatzbeiträge der Kassen entfallen, gleiches gilt für den ehemaligen Sonderbeitrag, den Versicherte bis Ende 2014 zu leisten hatten. Der Sonderbeitrag betrug 0,9 %. Für einen Arbeitnehmer mit einer Krankenkasse, die 2015 von ihm einen individuellen Zusatzbeitrag von 0,9 % erhebt, ändert sich 2015 demzufolge nichts.

Liegt der spezifische Zusatzbeitrag höher als 0,9 %, muss der Arbeitnehmer 2015 höhere Abzüge dulden. Liegt der Zusatzbeitrag jedoch unter 0,9 %, hat der Arbeitnehmer mehr Nettolohn zur Verfügung. Vorausgesetzt die Abrechnungsdaten des Arbeitnehmers haben sich von 2014 zu 2015 nicht verändert. Der Zusatzbeitrag wird im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung über den Arbeitgeber und gegenüber der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet.

Die Verwaltungen der Kassen legen den Zusatzbeitrag fest und mit der Einführung bzw. Anhebung dieses Prozentsatzes erhält das Kassenmitglied ein Sonderkündigungsrecht.

Momentan betragen die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen 0,0 % bis 1,3 %. Die AOK Plus beispielsweise zählt mit 0,3 % zu den „günstigen“ gesetzlichen Kassen. Deutlich mehr müssen die Mitglieder der IKK Südwest mit 1,2 % bezahlen. Viele Krankenkassen haben sich für einen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 % (der Höhe nach dem einstigen Sonderbeitrag gleichgesetzt) entschieden.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag

Daneben gibt es ab 2015 den durchschnittlichen Zusatzbeitrag als Rechnungsgröße in der GKV, der unter anderem für einige Auszubildende sowie Arbeitslosengeld II Empfänger gilt. Dieser Satz liegt aktuell bei 0,9 % und wird jährlich von der Bundesregierung festgesetzt.

Deshalb lohnt es sich einen Versicherungsvergleich der gesetzlichen Krankenkassentarife zu machen, denn ab 2015 unterscheiden sich die Beiträge wieder.  Worauf man bei einem Versicherungsvergleich achten sollte, darüber kann man sich hier informieren.

Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV und Pflegeversicherung liegt für 2015 bei 4.125 Euro monatlich bzw. 49.500 Euro im Jahr. Bis zu dieser Grenze wird das Einkommen bei der Beitragsberechnung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen. Darüber liegendes Einkommen bleibt ohne Berücksichtigung. Die Grenze wurde um 75 Euro monatlich bzw. 900 Euro jährlich gegenüber 2014 angehoben.

Die allgemeine Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, beträgt für 2015  54.900 Euro und wurde um 1.350 Euro gegenüber dem Vorjahr angehoben. Wird diese Grenze regelmäßig überschritten, besteht Versicherungsfreiheit in der GKV und dementsprechend die Wahl zwischen einer freiwilligen gesetzlichen Absicherung und der PKV.  Über die Leistungen einer PKV erhält man hier mehr Informationen.

Mit dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag ab 2015 können die gesetzlichen Krankenkassen als Träger der GKV ihre Finanzlücken mindern bzw. schließen, die sich aus der Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds und dem eigenen Kapitalbedarf ergeben. Der spezifische Zusatzbeitragssatz wird von eigenständig gesetzlich Versicherten erhoben, familienversicherte Kinder und Partner bleiben in der Regel hiervon unberührt.

Für die gesetzlich Versicherten ergibt sich mit dieser Änderung der GKV in 2015  neben den Satzungsleistungen  ein weiteres Vergleichskriterium innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen, was sicherlich den Wettbewerb unter diesen steigern wird.